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   BVerwG, 27.09.1989 - 9 B 345.89   

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BVerwG, 27.09.1989 - 9 B 345.89 (https://dejure.org/1989,12726)
BVerwG, Entscheidung vom 27.09.1989 - 9 B 345.89 (https://dejure.org/1989,12726)
BVerwG, Entscheidung vom 27. September 1989 - 9 B 345.89 (https://dejure.org/1989,12726)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Revisionsgerichtliche Klärungsbedürftigkeit der Frage nach einer durch exilpolitische Betätigung ausgelösten Gefahr politischer Verfolgung - Betätigung einer festen politischen Überzeugung durch politisches Engagement von untergeordneter Bedeutung - Anforderungen an eine ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85

    Nachfluchttatbestände

    Auszug aus BVerwG, 27.09.1989 - 9 B 345.89
    Eine durch exilpolitische Betätigung ausgelöste Gefahr politischer Verfolgung führt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 74, 51) und des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - <BVerwGE 77, 258>; Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 147.86 - ; Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 42.87 - ) zur Asylberechtigung nur, wenn die Verfolgung auslösenden exilpolitischen Aktivitäten sich, wie es das Bundesverfassungsgericht ausdrückt, "als Ausdruck und Fortführung einer bereits im Heimatland vorhandenen und erkennbar betätigten festen Überzeugung darstellen".
  • BVerwG, 19.05.1987 - 9 C 184.86

    Asylanerkennung - Nachfluchtgründe - Bindung an BVerfG - Kausalität - Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 27.09.1989 - 9 B 345.89
    Eine durch exilpolitische Betätigung ausgelöste Gefahr politischer Verfolgung führt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 74, 51) und des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - <BVerwGE 77, 258>; Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 147.86 - ; Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 42.87 - ) zur Asylberechtigung nur, wenn die Verfolgung auslösenden exilpolitischen Aktivitäten sich, wie es das Bundesverfassungsgericht ausdrückt, "als Ausdruck und Fortführung einer bereits im Heimatland vorhandenen und erkennbar betätigten festen Überzeugung darstellen".
  • BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 42.87

    Asylerheblichkeit subjektiver Nachfluchtgründe

    Auszug aus BVerwG, 27.09.1989 - 9 B 345.89
    Eine durch exilpolitische Betätigung ausgelöste Gefahr politischer Verfolgung führt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 74, 51) und des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - <BVerwGE 77, 258>; Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 147.86 - ; Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 42.87 - ) zur Asylberechtigung nur, wenn die Verfolgung auslösenden exilpolitischen Aktivitäten sich, wie es das Bundesverfassungsgericht ausdrückt, "als Ausdruck und Fortführung einer bereits im Heimatland vorhandenen und erkennbar betätigten festen Überzeugung darstellen".
  • BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 147.86

    Subjektive Nachfluchtgründe - Asyl

    Auszug aus BVerwG, 27.09.1989 - 9 B 345.89
    Eine durch exilpolitische Betätigung ausgelöste Gefahr politischer Verfolgung führt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 74, 51) und des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - <BVerwGE 77, 258>; Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 147.86 - ; Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 42.87 - ) zur Asylberechtigung nur, wenn die Verfolgung auslösenden exilpolitischen Aktivitäten sich, wie es das Bundesverfassungsgericht ausdrückt, "als Ausdruck und Fortführung einer bereits im Heimatland vorhandenen und erkennbar betätigten festen Überzeugung darstellen".
  • BVerwG, 10.08.1978 - 2 C 36.77

    Prozessrecht - Vereinbarkeit der Unterlassung der Einholung amtlicher Auskünfte

    Auszug aus BVerwG, 27.09.1989 - 9 B 345.89
    Das erfordert in der Beschwerde die substantiierte Darlegung dessen, was der Kläger bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte, sowie ferner Ausführungen dazu, daß der weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (vgl. u.a. Beschluß vom 3. November 1971 - BVerwG 1 B 68.71 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 84; Urteil vom 10. August 1978 - BVerwG 2 C 36.77 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 105; Beschluß vom 29. September 1976 - BVerwG 7 CB 46.76 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 23).
  • BVerwG, 29.09.1976 - 7 CB 46.76

    Verletzung des rechtlichen Gehörs - Darlegungspflicht

    Auszug aus BVerwG, 27.09.1989 - 9 B 345.89
    Das erfordert in der Beschwerde die substantiierte Darlegung dessen, was der Kläger bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte, sowie ferner Ausführungen dazu, daß der weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (vgl. u.a. Beschluß vom 3. November 1971 - BVerwG 1 B 68.71 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 84; Urteil vom 10. August 1978 - BVerwG 2 C 36.77 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 105; Beschluß vom 29. September 1976 - BVerwG 7 CB 46.76 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 23).
  • BVerfG, 17.11.1988 - 2 BvR 442/88
    Auszug aus BVerwG, 27.09.1989 - 9 B 345.89
    Diese Würdigung steht auch im Einklang mit dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 17. November 1988 - 2 BvR 442/88 - (InfAuslR 1989, 31), wonach zwar auch ein Engagement von untergeordneter Bedeutung die Betätigung einer festen politischen Überzeugung sein kann.
  • BVerwG, 03.11.1971 - I B 68.71

    Begriff der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im Revisionsverfahren -

    Auszug aus BVerwG, 27.09.1989 - 9 B 345.89
    Das erfordert in der Beschwerde die substantiierte Darlegung dessen, was der Kläger bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte, sowie ferner Ausführungen dazu, daß der weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (vgl. u.a. Beschluß vom 3. November 1971 - BVerwG 1 B 68.71 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 84; Urteil vom 10. August 1978 - BVerwG 2 C 36.77 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 105; Beschluß vom 29. September 1976 - BVerwG 7 CB 46.76 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 23).
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